Die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) bieten Ihnen fundierte Richtlinien für den sicheren Umgang mit Gefahrstoffen. Speziell in der TRGS 430 werden Isocyanate und ihre Gefahren am Arbeitsplatz detailliert behandelt. Diese Regeln umfassen wichtige Maßnahmen zur Gefährdungsbeurteilung und zum Gesundheitsschutz.
Sie geben den Stand der Technik und der Arbeitsmedizin wieder und helfen Arbeitgebern, die gesetzlichen Anforderungen der Gefahrstoffverordnung einzuhalten. Von der Gefährdungsbeurteilung bis hin zu Schulungen Ihrer Mitarbeitenden bieten die TRGS 430 praxisnahe Handlungsempfehlungen zur sicheren Handhabung von Isocyanaten.
Die TRGS 430 ist auf alle Tätigkeiten anwendbar, bei denen Isocyanate auftreten, wie zum Beispiel in der Herstellung von Polyurethanen, Lacken, Klebstoffen oder bei der thermischen Zersetzung von Kunststoffen. Diese Regelungen sind essenziell für die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten, insbesondere in Branchen wie der Chemie, Bau und Automobilindustrie.
Als Arbeitgeber sind Sie verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung für Arbeiten mit Isocyanaten zu erstellen und geeignete Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Dazu zählen technische, organisatorische und persönliche Schutzmaßnahmen. Zudem müssen Sie sicherstellen, dass Ihre Mitarbeitenden ausreichend unterrichtet und unterwiesen werden.
Die TRGS 430 fordert die Durchführung einer arbeitsmedizinischen Vorsorge bei Tätigkeiten mit Isocyanaten. Diese umfasst die Pflichtvorsorge bei erhöhter Exposition sowie eine Angebotsvorsorge, um das gesundheitliche Wohl Ihrer Beschäftigten zu sichern.
Sie können uns gerne persönlich in unseren Instituten, telefonisch, per E-Mail oder über unser Kontaktformular erreichen.