Laut Deutschem Wetterdienst war 2024 das wärmste Jahr in Deutschland seit Beginn der Wetteraufzeichnungen im Jahr 1881. Im Zuge des Klimawandels ist davon auszugehen, dass Hitzeperioden auch künftig häufiger und intensiver auftreten. Für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber ergibt sich daraus eine konkrete Handlungspflicht: Hitzeschutzmaßnahmen sind auf Grundlage der Gefährdungsbeurteilung durchzuführen – unabhängig davon, ob im Büro, in der Werkhalle oder im Freien gearbeitet wird.
Die zentrale Rechtsgrundlage für Innenräume ist die Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A3.5 „Raumtemperatur" in Verbindung mit der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und der allgemeinen Fürsorgepflicht nach § 618 BGB. Die ASR A3.5 legt drei Temperaturschwellen fest, an denen sich der Handlungsbedarf bemisst:
| Temperatur | Bedeutung |
|---|---|
| ab 26 °C | Handlungsempfehlung: geeignete Maßnahmen sollten ergriffen werden (z. B. Sonnenschutz, Lüften). |
| ab 30 °C | Rechtspflicht: wirksame Maßnahmen gemäß Gefährdungsbeurteilung müssen ergriffen werden. |
| ab 35 °C | Der Raum ist ohne besondere Schutzmaßnahmen (z. B. Luftduschen, Hitzeschutzkleidung, Entwärmungsphasen) nicht mehr als Arbeitsraum nutzbar. |
Für Arbeitsplätze im Freien gilt ergänzend die ASR A5.1 „Arbeitsplätze in nicht allseits umschlossenen Arbeitsstätten und Arbeitsplätze im Freien". Ein gesetzliches „Hitzefrei" für erwachsene Beschäftigte gibt es nicht – aus der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers ergibt sich aber die Verpflichtung, bei hohen Temperaturen aktiv zu werden.
Bei der Auswahl von Schutzmaßnahmen gilt im Arbeitsschutz die sogenannte STOP-Rangfolge. Sie legt fest, dass wirksamere, vorgelagerte Maßnahmen Vorrang vor nachgelagerten, personenbezogenen Maßnahmen haben:
Quelle: BGHW, Arbeitssicherheits- und Gesundheits-Info Nr. 06/2026; ASR A3.5 „Raumtemperatur" (BAuA); § 618 BGB.
Hitzebedingte gesundheitliche Notfälle können schnell fortschreiten. Wer typische Symptome kennt, kann rechtzeitig reagieren und im Zweifel den Rettungsdienst alarmieren.
| Erkrankung | Typische Symptome | Sofortmaßnahmen |
|---|---|---|
| Sonnenstich | Hochroter Kopf, Kopfschmerzen, Übelkeit, ggf. Nackensteifigkeit | Kopf leicht erhöht lagern, mit feuchten Tüchern kühlen, Rettungsdienst alarmieren |
| Hitzeerschöpfung | Starkes Schwitzen, Blässe, schneller Puls, Kopfschmerzen, Blutdruckabfall | Kopf und Beine erhöht lagern, für ausreichendes Trinken sorgen, Rettungsdienst alarmieren |
| Hitzschlag | Heiße, trockene, rote Haut, taumelnder Gang, Verwirrtheit, Bewusstlosigkeit | Sofort Rettungsdienst alarmieren, schwere Kleidung öffnen, mit feuchten Tüchern kühlen |
Bei bewusstlosen Betroffenen ist zusätzlich unverzüglich die stabile Seitenlage herzustellen.
Quelle: BGHW, Arbeitssicherheits- und Gesundheits-Info Nr. 06/2026.
Getränke bereitstellen ist mehr als eine Geste: Ausreichendes Trinken zählt zu den wirksamsten und einfachsten Hitzeschutzmaßnahmen überhaupt und sollte in jeder Hitze-Gefährdungsbeurteilung fest verankert sein.
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