Ob dienstlich oder privat: Wer in den Sommermonaten ins Ausland reist, sollte sich rechtzeitig um den passenden Impf- und Gesundheitsschutz kümmern. Für Beschäftigte mit dienstlichen Auslandseinsätzen sieht die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) eine eigene Vorsorge vor: die arbeitsmedizinische Vorsorge „Auslandstätigkeit", häufig unter dem Kürzel G 35 bekannt.
Im Rahmen der Vorsorge werden unter anderem der Impfstatus überprüft, individuelle Risiken (zum Beispiel Vorerkrankungen, Klima, medizinische Versorgungslage am Zielort) besprochen und bei Bedarf Empfehlungen zur Malariaprophylaxe gegeben. Damit ausreichend Zeit für notwendige Impfungen bleibt, sollte der Termin idealerweise vier bis sechs Wochen vor Abreise stattfinden.
| Vorlauf | idealerweise 4–6 Wochen vor Abreise |
| Für wen relevant | Beschäftigte mit dienstlichem Auslandseinsatz |
| Rechtsgrundlage | ArbMedVV, arbeitsmedizinische Vorsorge „Auslandstätigkeit" (G 35) |
| Typische Inhalte | Impfstatus, Malariaprophylaxe, individuelle Risikoeinschätzung |
| Kontakt | Terminvereinbarung über Ihr Betriebsarzt-Team |
Auch bei privaten Fernreisen Ihrer Mitarbeitenden lohnt sich frühzeitige Vorsorge. Wichtige Bausteine sind ein reiseland-abhängiger Impfschutz (zum Beispiel gegen Hepatitis A/B, Typhus oder Gelbfieber), eine rechtzeitig geklärte Malariaprophylaxe für betroffene Zielgebiete sowie eine gut ausgestattete Reiseapotheke inklusive ärztlicher Bescheinigungen für notwendige Medikamente bei Vorerkrankungen.
Quelle: ArbMedVV; Centrum für Reisemedizin (CRM); Deutsche Gesellschaft für Tropenmedizin, Reisemedizin und Globale Gesundheit (DTG).
Planen Sie dienstliche Auslandsreisen frühzeitig – nur mit ausreichend Vorlauf lässt sich der vollständige Impfschutz rechtzeitig vor Abreise aufbauen. Ihr Betriebsarzt-Team unterstützt Sie gerne bei der Terminplanung.
Sie können uns gerne persönlich in unseren Instituten, telefonisch, per E-Mail oder über unser Kontaktformular erreichen.